Wohngruppen-Zuschlag
WGs werden gefördert
Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft zusammenleben und ambulant betreut werden, bekommen sie einen Zuschuss von der Pflegekasse. Denn in Deutschland sollen die Möglichkeiten der Wohn-Pflege-Gemeinschaften verbessert werden, um diese sympathische Wohnform als eine gleichwertige Alternative zum Pflegeheim zu ermöglichen.
Diesen Zuschuss dürfen Sie als Angehörigengemeinschaft verwenden, um sich unterstützen zu lassen bei organisatorischen, verwaltenden, betreuenden oder das Gemeinschaftsleben fördernden Aufgaben.
So finanzieren Sie unsere Hilfe
Für unseren Support benötigen Sie also keine eigenen Mittel, sondern können dafür einen Teil von diesem sog. Wohngruppen-Zuschlag verwenden. Und natürlich können Sie mit dem anderen Teil weitere hilfreiche Unterstützungen für Ihre Wohngemeinschaft finanzieren.
Wenn Sie mehr lesen möchten, finden Sie den betreffenden Paragrafen hier: §38a Wohngruppenzuschlag. Und im Beschluss der Bundesregierung (PDF) ab Seite 10 können Sie die Begründung lesen, warum es diesen Zuschuss auch weiterhin geben wird. (Stand der Dinge 05/2017)